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   BGH, 16.02.1955 - 6 StR 310/54   

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BGH, 16.02.1955 - 6 StR 310/54 (https://dejure.org/1955,1952)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1955 - 6 StR 310/54 (https://dejure.org/1955,1952)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1955 - 6 StR 310/54 (https://dejure.org/1955,1952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 202
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
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  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 39/63

    Unterbrechung einer Verjährung der Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie erforderlich ist und das Verfahren auch tatsächlich fördert (BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 198, 201) [BGH 13.06.1956 - 4 StR 197/56].

    Es genügt, daß die richterliche Handlung mit dem Willen vorgenommen wird, das Strafverfahren gegen den Täter fortzusetzen (RGSt 41, 17, 18/19; 65, 82, 84; BGHSt 7, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]).

  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

    Denn ob der Förderungszweck durch die richterliche Handlung letztlich erreicht wird, darauf kommt es nicht an (BGHSt 7, 202, 204) [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54].
  • BGH, 11.06.1974 - 5 StR 148/73

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Totschlag - Verjährung der

    Dem steht nicht entgegen, daß Anlaß dieser Verfügungen auch die von der Staatsanwaltschaft gewünschte Unterbrechung der Verjährung gewesen ist (RGSt 63, 321; BGHSt 7, 202, (205); 9, 198 (203)).
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers genügt zur Unterbrechung der Verjährung gemäß § 115 BRAO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung vom 13. Januar 1969 - BGBl I 25 - i.V.m. § 68 StGB jede Handlung des Richters, die darauf gerichtet ist, das Verfahren zu fördern, unabhängig davon, ob sie Erfolg hatte oder später aufgehoben wurde (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; RGSt 30, 300, 309).
  • BGH, 25.06.1974 - 1 StR 607/73

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs - Voraussetzungen für den Eintritt

    Im übrigen erfordert § 68 StGB weder eine Handlung, die speziell darauf gerichtet ist, den Täter einer Verurteilung zuzuführen (RGSt 56, 381; Schönke/Schröder, StGB 17. Aufl. § 68 Rdn. 9), noch eine Maßnahme, von der feststeht, daß sie den Gang des Verfahrens tatsächlich gefördert hat (BGHSt 7, 202, 204; 9, 198, 201).
  • BGH, 21.04.1964 - 5 StR 20/64

    Rechtsmittel

    Das würde selbst für den Fall gelten, daß der Richter der Vernehmung keinen sachlichen und verfahrensfördernden Wert beigelegt haben sollte (BGHSt 7, 202, 205 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 198, 203) [BGH 13.06.1956 - 4 StR 197/56].".
  • BGH, 05.10.1966 - 2 StR 253/66

    Maßgebliche Kriterien für die Unterbrechung der Verjährung durch eine

    Donn es kommt nicht darauf an, ob die für die Unterbrechung der Verjährung in Betracht kommende richterliche Handlung das Verfahren im Einzelfall wirklich gefördert hat, sondern nur darauf, ob die Handlung des Richters, wie dies für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO zutrifft, hierzu allgemein geeignet und nach der - sei es auch irrigen - Vorstellung des Richters bestimmt war (vgl. BGHSt 7, 202, 204 [BGH 16.02.1955 - 6 StR 310/54]; 9, 189, 201 [BGH 28.03.1956 - 5 StR 592/55]; 11, 335, 337) [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57].
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